Jungenarbeit ist eins der neueren Arbeitsfelder der Sozialarbeit und -pädagogik und ist im Rahmen von Jugendarbeit im Gesamtzusammenhang der Jugendhilfe unter den Paragraphen 9, 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) einzuordnen. Paragraph 9, Abs.3 fordert: „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern“.
Paragraph 11 besagt: "Junge Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen (§11,KJHG).